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Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages mit Relais und Alpen

Mit der schriftlichen Anmeldung (per E-Mail, Fax oder Brief) bietet der Reiseteilnehmer der Hotelkooperation Relais und Alpen den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch Relais und Alpen an Sie, unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse, kommt der Reisevertrag zustande.

2. Zahlung des Reisepreises

Innerhalb von 10 Tagen ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung auf die angegebene Kontenverbindung von Relais und Alpen zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei Relais und Alpen. Bei einer kurzfristigen Reisebuchung von weniger als 28 Tagen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Nach Zahlungseingang erfolgen der Versand der erforderlichen Reiseunterlagen, das Roadbook und die Voucher für die Hotelleistungen.

3. Reiserücktritt

Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Relais und Alpen. Bei Stornierung der Reise werden pauschal Bearbeitungsgebühren in Höhe von 35,00 € berechnet. Bei Reiserücktritt oder Nichterscheinen ohne schriftliche Rücktrittserklärung seitens des Teilnehmers stehen der Hotelkooperation Relais und Alpen gemäß § 651a ff. BGB Zahlungen wie folgt vom gesamten Reisepreis zu: bis zum 30. Tage vor Reisebeginn 20%, vom 29. – 15. Tage vor Reisebeginn 30%, vom 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 55%, ab 7 Tage vor Reisebeginn 80%, bei Nichterscheinen 100%. Der Reiseteilnehmer kann bis zum Reisebeginn eine Umbuchung auf eine Ersatzperson vornehmen. In diesem Falle der Umbuchung berechnet Relais und Alpen eine Gebühr von pro Person 35,00 €.

4. Leistungen und Nebenabreden

Die von Relais und Alpen ausgeschriebenen Leistungen auf der Webseite sind die Grundlage für die vertraglichen Leistungen und entsprechenden Angaben auf der Buchungsbestätigung. Wünsche auf der Buchungsanmeldung, sind soweit nicht in der Buchungsbestätigung ausdrücklich bestätigt, nur als unverbindlich anzusehen. Relais und Alpen ist bemüht, Sonderwünsche so weit wie möglich zu erfüllen.

6. Einreise- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich, Besonderheiten seiner Person und seiner Mitreisenden, zu offenbaren. Relais und Alpen informiert den Teilnehmer über Bestimmungen und Vorschriften des Urlaubslandes (Österreich und Italien). Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, ausgenommen, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen durch Relais und Alpen vor.

7. Haftung und Sonstiges

Der Reiseteilnehmer erklärt sich mit Vertragsabschluss einverstanden, dass er an der gebuchten Reise auf eigene Gefahr teilnimmt. Die Hotelkooperation Relais und Alpen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Durchführung der gebuchten Reiseleistung. Leistungsträger sind die jeweiligen Hotelpartner der Reiseroute, laut Reisebestätigung. Der Reiseteilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Personen-, Sach- und Folgeschäden. Er sorgt selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Relais und Alpen haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt bzw. empfohlen sind. Diese Fremdleistungen sind aus der Leistungsausschreibung und Buchungsbestätigung ersichtlich.

Mit Bekanntgabe einer neuen Ausschreibung verlieren alle vorherigen Veröffentlichungen ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt. Gerichtsstand ist der Firmensitz von Relais und Alpen, Rosenheim bzw. der Gerichtsstand des jeweiligen Partnerhotels und somit Leistungsträger.

Hotelkooperation Relais und Alpen
Stand: Juli 2009

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