Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages mit Relais und Alpen
Mit der schriftlichen Anmeldung (per E-Mail, Fax oder Brief) bietet der Reiseteilnehmer der
Hotelkooperation Relais und Alpen den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich
an. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten
Reiseleistungen durch Relais und Alpen an Sie, unter der von Ihnen angegebenen
Anschrift oder E-Mail-Adresse, kommt der Reisevertrag zustande.
2. Zahlung des Reisepreises
Innerhalb von 10 Tagen ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises
fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung
auf die angegebene Kontenverbindung von Relais und Alpen zu zahlen. Maßgeblich
ist jeweils der Zahlungseingang bei Relais und Alpen. Bei einer kurzfristigen
Reisebuchung von weniger als 28 Tagen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Nach Zahlungseingang erfolgen der Versand der erforderlichen Reiseunterlagen,
das Roadbook und die Voucher für die Hotelleistungen.
3. Reiserücktritt
Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung bei Relais und Alpen. Bei Stornierung der Reise werden
pauschal Bearbeitungsgebühren in Höhe von 35,00 € berechnet. Bei Reiserücktritt
oder Nichterscheinen ohne schriftliche Rücktrittserklärung seitens des
Teilnehmers stehen der Hotelkooperation Relais und Alpen gemäß § 651a ff. BGB
Zahlungen wie folgt vom gesamten Reisepreis zu: bis zum 30. Tage vor Reisebeginn
20%, vom 29. – 15. Tage vor Reisebeginn 30%, vom 14. – 8. Tag vor Reisebeginn
55%, ab 7 Tage vor Reisebeginn 80%, bei Nichterscheinen 100%. Der
Reiseteilnehmer kann bis zum Reisebeginn eine Umbuchung auf eine Ersatzperson
vornehmen. In diesem Falle der Umbuchung berechnet Relais und Alpen eine Gebühr
von pro Person 35,00 €.
4. Leistungen und Nebenabreden
Die von Relais und Alpen ausgeschriebenen Leistungen auf der Webseite sind
die Grundlage für die vertraglichen Leistungen und entsprechenden Angaben auf
der Buchungsbestätigung. Wünsche auf der Buchungsanmeldung, sind soweit nicht in
der Buchungsbestätigung ausdrücklich bestätigt, nur als unverbindlich anzusehen.
Relais und Alpen ist bemüht, Sonderwünsche so weit wie möglich zu erfüllen.
6. Einreise- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich, Besonderheiten seiner Person und
seiner Mitreisenden, zu offenbaren. Relais und Alpen informiert den Teilnehmer
über Bestimmungen und Vorschriften des Urlaubslandes (Österreich und Italien).
Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, ausgenommen, es liegen
nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen durch Relais und Alpen
vor.
7. Haftung und Sonstiges
Der Reiseteilnehmer erklärt sich mit Vertragsabschluss einverstanden, dass er
an der gebuchten Reise auf eigene Gefahr teilnimmt. Die Hotelkooperation Relais
und Alpen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte
Durchführung der gebuchten Reiseleistung. Leistungsträger sind die jeweiligen
Hotelpartner der Reiseroute, laut Reisebestätigung. Der Reiseteilnehmer
übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm
verursachten Personen-, Sach- und Folgeschäden. Er sorgt selbst für einen
ausreichenden Versicherungsschutz. Die Haftung des Veranstalters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Relais und Alpen haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt bzw. empfohlen sind. Diese
Fremdleistungen sind aus der Leistungsausschreibung und Buchungsbestätigung
ersichtlich.
Mit Bekanntgabe einer neuen Ausschreibung verlieren alle vorherigen Veröffentlichungen ihre Gültigkeit.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Parteien verpflichten sich,
eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten
kommt. Gerichtsstand ist der Firmensitz von Relais und Alpen, Rosenheim bzw.
der Gerichtsstand des jeweiligen Partnerhotels und somit Leistungsträger.
Hotelkooperation Relais und Alpen
Stand: Juli
2009
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